VV – Dekret Nr. 33

Dekret Nr. 33
Der Versammlungsrat der Vollversammlung der Verfassunggebenden Versammlung für den föderalen Bundesstaat Deutschland erläßt heute, am 26. Februar 2021, hiermit das Gesetz Nr. 29 und veröffentlicht den Gesetzestext durch dieses Dekret Nr. 33 wie folgt.

§ 1
Hiermit werden alle angemeldeten Teilnehmer der Verfassunggebenden Versammlung Deutschland, mit der Rechtswirksamkeit vom 11. Oktober 2015, mit sofortiger Wirkung in den Stand eines Delegierten erhoben. Sie können zur Teilnahme in der Vollversammlung verpflichtet werden, sobald der Bedarf besteht. Teilnehmer die bereits in der Vollversammlung tätig sind, behalten ohne weitere Bestimmung ihren Rechtsstand als Delegierte.

Dieses Dekret Nr. 33 und somit das Gesetz Nr. 29, wird heute am 26. Februar 2021, 18.00 Uhr europäischer Winterzeit, durch die Vollversammlung der verfassunggebenden und gesetzgebenden Versammlung vom 01. November 2014, für den föderalen Bundesstaat Deutschland, mit der Rechtswirksamstellung vom 11. Oktober 2015, sowie mit und durch ihren Rechtsstand des Reichsverwesers mit der Rechtsstellung vom 28. Oktober 1918, wie ebenso mit der Rechtswirksamstellung des Staatswesens, wie der Kernverfassung vom 04. April 2016, rechtswirksam erlassen.

Quelle:
https://www.verfassunggebende-versammlung.com/dekret-nr-33.html

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